GENERALINSPEKTION

Bei Abscheideanlagen ist vor der Inbetriebnahme eine Generalinspektion durch einen Fachkundigen gemäß DIN 4040-100: 2016-12 durchzuführen. Im Anschluss muss der geprüfte Fettabscheider dann regelmäßig, das heißt alle fünf Jahre, einer weiteren Generalinspektion unterzogen werden.


Um die Einhaltung der geltenden Normen und Vorschriften gegenüber den zuständigen Behörden zu gewährleisten, stehen wir Ihnen gerne mit unseren qualifizierten und zertifizierten Mitarbeitern zur Seite.


Für nähere Informationen und eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Seite! 


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